Bitte geben Sie an, wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen im Unternehmen angestellt sind.
Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten bleiben Auszubildende und Praktikanten unberücksichtigt, Teilzeitkräfte werden wie folgt berücksichtigt:
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Mehr als 30 Stunden = Faktor 1
Mehr als 20 bis zu 30 Stunden = Faktor 0,75
Mehr als 10 bis zu 20 Stunden = Faktor 0,5
Bis zu 10 Stunden = Faktor 0,25